Mitgliederversammlung2020-05-14T13:47:48+02:00

Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im Rahmen der Jahrestagung statt. Sie
    wird von der/ dem Vorsitzenden mindestens 12 Wochen vorher unter Bekanntgabe der
    Tagesordnung durch einfachen Brief oder E-Mail einberufen und von ihm oder einem
    anderen Vorstandsmitglied geleitet. Es genügt, wenn die Einladung an die letzte vom
    Mitglied dem Vorstand der BAG bekannt gegebene Adresse gerichtet wird. Jede
    ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
    anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
  2. Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung müssen mindestens 8 Wochen vor der
    Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden eingereicht werden. Später eingereichte
    Anträge können in die Tagesordnung nur dann aufgenommen werden, wenn die
    Mitgliederversammlung vor Eintritt in die Tagesordnung dies beschließt.
  3. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
    1. Endgültige Festlegung der Tagesordnung,
    2. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorsitzenden,
    3. Entgegennahme des Berichtes der Schatzmeisterin/ des Schatzmeisters und des
    Rechnungsprüfers
    4. Entlastung des Vorstandes,
    5. Wahl von zwei Rechnungsprüfern für das neue Geschäftsjahr,
    6. Genehmigung des Mitgliedsbeitrag,
    7. Wahl der Vorstandsmitglieder,
    8. Beschlussfassung über Satzungsänderung und über Auflösung der BAG
    Gesundheit und Frühe Hilfen,
    9. Entscheidung über Ausschluss von Mitgliedern,
    10. Einsetzung von Kommissionen.
    11. Festlegung von Mitgliedsbeiträgen
  4. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.
  5. Beschlüsse bedürfen – soweit nicht eine andere Mehrheit vorgesehen ist – der einfachen
    Mehrheit.
  6. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem
    Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.