SGB VIII-Reform2023-12-08T18:12:27+01:00

SGB VIII

Das Sozialgesetzbuch VIII regelt die Leistungen und Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe. Dazu gehören unter anderem die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit, die Familienbildung und -beratung, die Kindertagesbetreuung, die so genannten „Hilfen zur Erziehung“, die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder auch die Hilfe für junge Volljährige. Auch der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, die Inobhutnahme durch das Jugendamt, die Heimaufsicht oder die Amtsvormundschaft werden im Sozialgesetzbuch VIII geregelt.

Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ sollen benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum gewährleistet werden. Der NAP wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union (EU) um. An diesem Aktionsplan wirken Akteurinnen und Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft mit. So haben auch mehrere Mitglieder der BAG eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf eingebracht.

Mit „Mitreden – Mitgestalten“ hat das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt. Die Ergebnisse des Dialogprozesses wurden auf einer Abschlusskonferenz Ende 2019 der Fachöffentlichkeit präsentiert.

Die BAG Gesundheit & Frühe Hilfen hatte sich mit einer Stellungnahme zum Bereich „Prävention im Sozialraum stärken“ beteiligt.

Powerpointpräsentation zu den Reformvorhaben (BMFSFJ-Frau Schmidt-Obkirchner) (6. November 2020)

Ausgewählte Stellungnahmen zum Referentenentwurf:

Seit Dezember 2020 liegt ein vom Bundeskabinett verabschiedeter Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vor, der voraussichtlich im Frühjahr 2021 vom Deutschen Bundestag abschließend beraten wird.

Forderungen der BAG zur Ergänzung des KJSG: „Verantwortung teilen – Entwicklung fördern – Kinder und Eltern stärken“ (03. März 2021)