Kinderrechte ins Grundgesetz (20.01.21)

Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf sieht vor, dass in Ergänzung des Art. 6 Absatz 2 GG das Kindeswohl angemessen zu berücksichtigen sei.

Damit das Grundgesetz entsprechend geändert werden kann, ist eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Opposition und Zivilgesellschaft äußern Kritik.

Impulse aus der Zivilgesellschaft:
Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind):
„[…]Das Kindeswohl muss ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn auch nicht immer Vorrang haben. Dieses Ansinnen muss auch in der Formulierung für die Grundgesetzesänderung zum Ausdruck kommen. […]“ Quelle: PM Kinderrechte ins Grundgesetz: Einigung der Koalition ist inhaltlich noch unzureichend – 12.01.2021
DAKJ:
„[…] Allerdings bleibt der vorgeschlagene Gesetzestext hinter dem internationalen Standard der Kinderrechte zurück. Denn der vorgeschlagene Gesetzentwurf schränkt die Kinderrechte in zwei Punkten ein: zwar spricht der Entwurf von „achten“ und „schützen“, der wichtige Hinweis auf die Förderung der Kinder ist jedoch leider unterblieben. statt das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen, soll es nur angemessen berücksichtigt werden. Die UN-Kinderrechtskonvention spricht eindeutig von einem vorrangigen Recht. […]“. Quelle: DAKJ Presseinformation: Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz überfällig – 13.01.2021

 

 

2024-04-19T13:24:05+02:00