Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)
Seit Dezember 2020 liegt ein vom Bundeskabinett verabschiedeter Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vor, der voraussichtlich im Frühjahr 2021 vom Deutschen Bundestag abschließend beraten wird.