Bundesrat fordert vom Bund, die Mittel für die Bundesstiftung Frühe Hilfen zu dynamisieren und anzupassen (20.12.19)

Die Länder haben daher am 20. Dezember 2019 beschlossen, einen Gesetzesentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, der die Aufstockung des Fonds der Bundesstiftung Frühe Hilfen auf 65 Millionen Euro im Jahr 2020 vorsieht.

§ 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) bestimmt unter anderem, dass der Bund in den Jahren von 2014 an verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz mit jährlich 51 Millionen Euro ausstattet. Seitdem ist dieser Betrag nicht angepasst worden, sodass durch veränderte Rahmenbedingungen eine stetige Entwertung der vorhandenen Mittel stattfindet. …

In der Begründung des Beschlusses (Drucksache 623/19) wird auf die Bedeutung von Lotsendiensten hingewiesen (bei VK 1,0 pro tausend Geburten).

2024-04-19T13:31:13+02:00