NRW-Förderprogramm „kinderstark“ wird auch in 2021 fortgeführt (22.09.20)

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 22. September 2020 hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Weichen für eine Verstetigung des Förderprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ gestellt.

Alle Kommunen in NRW haben in diesem Jahr die Möglichkeit bekommen, Maßnahmen zu fördern, die an Schnittstellen wie Jugendhilfe/Schule oder Gesundheit/Jugendhilfe entstehen und bisher in keine Förderstruktur passten. Insgesamt hat das Land dafür rund 14,3 Millionen Euro in diesem Jahr zur Verfügung gestellt.
Förderungswürdig waren u.a.:
• Lotsendienste in Geburtskliniken, in Kinder- und Jugendarztpraxen oder gynäkologischen Praxen,
• Familiengrundschulzentren,
• Kommunale Familienbüros,
• Aufsuchende Angebote zum Beispiel an Familienzentren oder Kindertageseinrichtungen
Mit den geförderten Projekten sollen Präventionsketten auf- und ausgebaut werden, um so die Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen sowie gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern und Kinderarmut zu bekämpfen. Der aktuelle Förderaufruf für 2021 ist auf der Homepage des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) abrufbar.

2024-04-19T13:32:46+02:00